Kärntner Beteiligunsverwaltung

Aktuelles, gesetzliche Bestimmungen und Veröffentlichungen

Öffentliches Verfahren zur Vergabe eines Pachtvertrages über touristische Liegenschaften am Ossiacher See in Kärnten / Österreich: Einladung zur Teilnahme am Verfahren.

LIEGENSCHAFT AM OSSIACHER SEE - BEKANNTMACHUNG


Die Kärntner Beteiligungsverwaltung beabsichtigt eine touristische Liegenschaft im Gesamtausmaß von ca. 1.6 ha in Steindorf am Ossiacher See zu verpachten.

Die Verpachtung der pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften soll an eine:n Pächter:in erfolgen, welche:r auf den Liegenschaften ein attraktives touristisches Projekt, insbesondere den Betrieb eines touristischen Beherbergungsbetriebes samt Gastronomie und Badehaus umsetzt.

Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist eine schriftliche Interessenbekundung, die die Vorgaben der „Verfahrensunterlagen der 1. Stufe“ erfüllt.

Die Unterlagen zum Vergabeverfahren sind unter folgendem Link herunterzuladen: Kanzlei Schramm & Öhler

Die Bewerbungen zur Teilnahme am Verfahren müssen bis spätestens 22.04.2025 (12 Uhr) eingelangt sein.

Kontakt, nähere Informationen und Unterlagen: kanzlei@schramm-oehler.at
Telefon: +43/1/4097609.

Vermietung von einem Marinastellplatz in Bad Saag für die Sommersaisonen 2025 - 2027

Bad Saag am Wörthersee in Kärnten / Österreich: Einladung zur Teilnahme am Verfahren
K-BV | Vergabe Bojen Bad Saag


Die K-BV Development GmbH bietet für die Sommersaisonen 2025 bis 2027 (Vertragslaufzeit von 1. Juni 2025 bis 31.10.2027)

1 Marinastellplatz

an der Liegenschaft Bad Saag zur Miete.

Interessenten werden eingeladen, nähere Informationen hier tieferstehend herunterzuladen und ihr Angebot bis längstens 30.04.2025, 12:00 Uhr, im Sekretariat der K-BV Development GmbH (FN 302655g) abzugeben.

Auslobende Stelle:
K-BV Development GmbH
Karfreitstraße 1 / Paradeisergasse 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Ein Marinastellplatz in Bad Saag, Sommersaisonen 2025 - 2027

Download der Informationen zum Vergabeverfahren sowie des Mietvertrages.

Gesetzliche Bestimmungen

Gesetz über die Kärntner Beteiligungsverwaltung – K-BVG